Download: AGB – Kai Flogaus Veranstalungsplaung 2020-02-13

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Kai Flogaus Veranstaltungsplanung

Vertragsabschluss

Die Angebote von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag bzw. seine Bestellung gebunden. Aufträge, Bestellungen o.ä. des Kunden unabhängig ob schriftlich, mündlich, fernmündlich o.ä. sind verbindlich, sofern Kai Flogaus Veranstaltungsplanung nicht zu erkennen gibt, dass er den Auftrag bzw. die Bestellung nicht annimmt. Ein Vertrag kommt auch durch Beginn der Serviceleistung zustande.

Leistung und Vergütung

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Kai Flogaus Veranstaltungsplanung ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung. Alle von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird Kai Flogaus Veranstaltungsplanung den Kunden unbeschadet seines Anspruches auf das Mehrentgelt auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht. Für alle Arbeiten von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt Kai Flogaus Veranstaltungsplanung eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und der Gleichen sind vielmehr unverzüglich an Kai Flogaus Veranstaltungsplanung zurückzusenden.

Preise und Zahlungsbedingungen

Falls nicht anders vereinbart oder angegeben verstehen sich alle Preise in Euro und rein netto zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte eine gesetzliche Umsatzsteuererhöhung auch nach Bestellung und vor dem Zahlungseingang erfolgen, ist Kai Flogaus Veranstaltungsplanung zur Anpassung der Umsatzsteuer berechtigt und verpflichtet. Die Rechnungen von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung sind unverzüglich netto ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe als vereinbart. Kai Flogaus Veranstaltungsplanung ist berechtigt, sowohl weitere Verzugsschäden als auch Mahngebühren in eigenem Ermessen festzulegen.

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar, Scheck von Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland ausgestellt oder Überweisung – Keine Annahme von Kreditkartengeschäft. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Kündigung/Stornierung

Aufträge können nicht ohne wichtigen Grund gekündigt werden – hierzu bedarf es der Zustimmung von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung. Es kann aus Kulanz eine Zustimmung von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung erfolgen – allerdings fallen dann Stornogebühren an.
Im Falle der Zustimmung zur Stornierung wird Schadensersatz in folgender Höhe zzgl. Der bereits erfolgten Leistungen vereinbart:

  • bis 30 Tage vor Produktionsbeginn 30% der Gesamtvergütung
  • bis 14 Tage vor Produktionsbeginn 50% der Gesamtvergütung
  • bis 3 Tage vor Produktionsbeginn 80% der Gesamtvergütung
  • spätere Stornierung 100% der Gesamtvergütung

Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Lagepläne, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Bilder), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung und können von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung jederzeit – insbesondere bei Beendigung der Zusammenarbeit – zurückverlangt werden. Die von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung hergestellten Medien (Dateien, Software, Dokumente, Schriftsätze, Layouts, Filme, Fotos, Videoträger, Tonträger, Datenträger, etc.) bleiben das Eigentum von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung, auch wenn der Kunde für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (ausschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung darf der Kunde die Leistungen von Kai Flogaus Veranstaltungsdienstleitungen nur selbst und nur für die Dauer der Zusammenarbeit nutzen. Alle gebrauchsgraphischen Arbeiten (Skizzen, Vorentwürfe, Modelle, Datenträger, etc.) und auch wesentliche Teile daraus, stehen unter dem Schutze des Urheberrechtes und dürfen nicht ohne Wissen und ohne Zustimmung von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung verwendet, abgeändert, kopiert oder nachgeahmt, noch an Dritte zur Verarbeitung weitergegeben werden. Alle gebrauchsgraphischen Arbeiten bleiben, falls kein besonderes schriftliches Übereinkommen getroffen wird, mit allen Rechten geistiges und materielles Eigentum von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung und sind nach 3 Wochen an diesen zu retournieren. Ist Kai Flogaus Veranstaltungsplanung selbst Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen, so erwirbt der Kunde mit der Abnahme der Lieferung nur das nicht ausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten (§16 Urheberrechtsgesetz). Im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in der Hand von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung unberührt. Kai Flogaus Veranstaltungsplanung steht das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten Produkte zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Kai Flogaus Veranstaltungsplanung ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben. Änderungen von Leistungen von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung und – soweit die Leistungen zugunsten eines Dritten urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung erforderlich. Für die Nutzung von Leistungen von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung, für die Kai Flogaus Veranstaltungsplanung konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung notwendig.

Termine

Kai Flogaus Veranstaltungsplanung bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Kai Flogaus Veranstaltungsplanung eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Kai Flogaus Veranstaltungsplanung. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung – entbinden Kai Flogaus Veranstaltungsplanung von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht Kai Flogaus Veranstaltungsplanung ein, mangels ausdrücklich gegenteiliger Vereinbarung, angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt – es sei denn, dass eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist. Erhält Kai Flogaus Veranstaltungsplanung nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Kai Flogaus Veranstaltungsplanung zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Veranstaltungen nicht von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung umgesetzt, so ist Kai Flogaus Veranstaltungsplanung berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung nicht zulässig.

In Vertretung bzw. im Auftrag des Kunden erbrachte Leistungen

Kai Flogaus Veranstaltungsplanung gibt keine Gewährleistung und haftet nicht für die sachliche und inhaltliche Richtigkeit für Leistungen, die in Vertretung oder im Auftrag des Kunden gegenüber Dritten erbracht wurden. Dies gilt insbesondere für im Namen des Kunden erstellte Dokumente wie z. B. Angebote, Anträge und Rechnungen und im Auftrag des Kunden geführte Verhandlungen und Absprachen mit Dritten. Der Kunde ist selbst für diese Leistungen verantwortlich. Er wird eine von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung erbrachte Leistung erst dann freigeben oder umsetzen, wenn er sich selbst von der inhaltlichen und sachlichen Richtigkeit überzeugt hat. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, sich über aktuelle Planungsstände, Absprachen, Problemstellungen und Leistungsfortschritte, die beauftragten Leistungen betreffend, mindestens tagesaktuell bei Kai Flogaus Veranstaltungsplanung zu informieren.

Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Kai Flogaus Veranstaltungsplanung schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Kai Flogaus Veranstaltungsplanung zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung beruhen. Für die ihm zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt Kai Flogaus Veranstaltungsplanung keinerlei Haftung.

Haftung

Kai Flogaus Veranstaltungsplanung wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf von ihm erkannten Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Versammlungsstättenverordnung, des Brandschutzes, des Baurechtes und der Bestimmungen bzgl. Schallschutz und Schallemission, auch bei den von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung vorgeschlagenen Maßnahmen ist der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung vorgeschlagene Maßnahme, bzw. ein von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung im Auftrag des Kunden erstelltes Dokument erst dann freigeben oder umsetzen, wenn er selbst sich von der rechtlichen und sicherheitstechnischen Unbedenklichkeit vergewissert hat.
So lange nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, wird eine Haftung für die Gesamtveranstaltung von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung, auch wenn eine Fachkraft oder ein Meister anwesend ist, ausgeschlossen. Eine Haftung von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung wegen Überschreitung der zulässigen Lautstärke wird ausgeschlossen. Jegliche Haftung von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung für Ansprüche, die auf Grund der erbrachten Leistungen gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Kai Flogaus Veranstaltungsplanung seiner Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet Kai Flogaus Veranstaltungsplanung nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Veranstaltung Kai Flogaus Veranstaltungsplanung selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Kai Flogaus Veranstaltungsplanung schad- und klaglos: der Kunde hat Kai Flogaus Veranstaltungsplanung somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Kai Flogaus Veranstaltungsplanung aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Kai Flogaus Veranstaltungsplanung haftet für keine grob fahrlässigen Mängel oder Fehler während einer Veranstaltung. Ohne die Einwilligung von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung können keine Schadensersatzansprüche bzw. Minderungen des vereinbarten Betrages vorgenommen werden.

Gesetzliche Bestimmungen

Der Kunde hat sämtliche Genehmigungen und Gestattungen, welche die Veranstaltung betreffen bzw. die für die Veranstaltung erforderlich sind, einzuholen. Die Beauftragung von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung beinhaltet nicht automatisch die Anwesenheit einer oder eines für die Veranstaltung zuständigen Fachkraft oder Meisters. Diese ist von dem Veranstalter je nach Größe der Veranstaltung getrennt nach Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung zu buchen bzw. zu stellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Dies gilt vor allem für die Versammlungsstättenverordnung, den Brandschutz, das Baurecht und die Bestimmungen bzgl. Schallschutz und Schallemission. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kunde zur Erstellung einer Gefahrenanalyse verpflichtet.

Schlussbestimmungen

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Kai Flogaus Veranstaltungsplanung gelten ausschließlich diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Freiburg. Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen von Kai Flogaus Veranstaltungsplanung und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist Freiburg.